Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 2023-11

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung zwischen GROSS Versicherungsmakler GmbH (GROSS) und dem Auftraggeber bezüglich sämtlicher Vermittlungsdienstleistungen, Beratungen und sonstigen Leistungen. Sie gelten für die Vermittlung von Versicherungen und den damit üblicherweise einhergehenden Geschäften sowie aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den von GROSS betreuten Versicherungsverhältnissen. Sie ergänzen die Betreuungsvollmacht und den bestehenden Dienstleistungsvertrag.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

2.1. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Vermittlungs- und Beratungsdienstleistung sowie die gegebenenfalls damit verbundene Betreuung des Auftraggebers, z. B. bei Schadenerledigungen. GROSS wird keine Dienstleistungen erbringen, wenn diese dazu führen würden, dass GROSS oder ein ggf. beauftragter Dritter einer anwendbaren Sanktion, Einschränkung oder einem Verbot unterliegt.

2.2. Im Privatkundenbereich (Konsumenten lt. KSchG) gelten §28 Maklergesetz Ziffer 6 (Unterstützung im Schadensfall, Wahrung der Fristen) und Ziffer 7 (laufende Überprüfung) als ausgeschlossen.

2.3. Im Gewerbekundenbereich (alle die nicht dem KSchG unterliegen) gelten §28 Maklergesetz Ziffer 4 (Bekanntgabe von Rechtshandlungen), Ziffer 5 (Prüfung des Versicherungsscheins), Ziffer 6 (Unterstützung im Schadensfall, Wahrung der Fristen) und Ziffer 7 (laufende Überprüfung) als ausgeschlossen.

2.4. GROSS wird für den Auftraggeber eine fachgerechte und nach den jeweiligen Erfordernissen und Bedürfnissen abgestellte Beratung und einen nach den Umständen des Einzelfalles bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln. Dazu zählt eine angemessene Risikoanalyse und darauf aufbauend ein passendes Deckungskonzept. Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes erfolgt unter der Berücksichtigung des Preis Leistungs-Verhältnisses.

2.5. GROSS berücksichtigt im Rahmen der zu erbringenden Leistungen, die auf dem österreichischen Markt zugelassenen Versicherer. Versicherer, die nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten oder andere nicht frei auf dem Versicherungsmarkt zugängliche Deckungskonzepte und Versicherer, die nicht bereit sind mit GROSS zusammenzuarbeiten, können von GROSS nicht berücksichtigt werden. Bei der Auswahl der Versicherer können neben der Höhe der Versicherungsprämie insbesondere Fachkompetenz, Gestion in der Schadensabwicklung und sonstige fachliche Beurteilungskriterien einfließen.

2.6. GROSS übt die vereinbarte Vermittlungs-, Beratungs- und Betreuungsdienstleistung in Österreich aus – für ausländische Risiken nur auf besondere Vereinbarung.

3. Einbeziehung von Versicherungsmaklern und Maklernetzwerken

GROSS ist berechtigt, sich zur Durchführung der zu erbringenden Leistungen qualifizierter Versicherungsmaklern und Maklernetzwerken zu bedienen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Ausführung der von GROSS zu erbringenden Dienstleistungen und Tätigkeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, inhaltlich richtig und zeitnah zur Verfügung zu stellen und auf Wunsch auch deren Vollständigkeit schriftlich zu bestätigen. Das gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die dem Auftraggeber erst während der Ausführung des Auftrages bekannt werden.

4.2. Änderungen an der Risikosituation oder neu auftretende Risiken, die eine Folge der Unternehmensplanung sind, werden vom Auftraggeber so früh wie möglich bekannt gegeben, um GROSS die rechtzeitige Anpassung oder Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes zu ermöglichen.

4.3. Sofern erforderlich wird er einer Risikobesichtigung durch GROSS oder den Versicherer bzw. dessen Sachverständige zustimmen, wenn erforderlich auch daran teilnehmen und auf besondere Gefahren hinweisen und sachdienliche Informationen zur Verfügung stellen.

4.4. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten auf Grundlage des Gesetzes und jeweils anwendbarer Versicherungsbedingungen zu erfüllen hat, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet ist.

4.5. Auch wird der Auftraggeber auf offensichtliche Irrtümer in Angeboten, Deckungserklärungen, Polizzen und Schadenmeldungen unverzüglich hinweisen.

4.6. Nach Beendigung der Geschäftsverbindung, insbesondere nach Beendigung des Betreuungsauftrages, bleibt der Auftraggeber verpflichtet, GROSS bei Nachweis eines berechtigten Interesses Einsicht in sämtliche Unterlagen zu gewähren, z. B. Name und Anschrift des neuen Versicherungsmaklers bzw. sonstigen Vermittlers oder Beraters mitzuteilen und GROSS in den Folgejahren die Art und den Umfang der vormals von GROSS betreuten Versicherungsverhältnisse nachzuweisen. Ebenso wird der Auftraggeber GROSS auf Anforderung die Legitimation zur Nachfrage bei Risikoträgern wie Versicherern erteilen, um dadurch drohende Ansprüche abzuwehren oder eigene berechtigte Interessen und Ansprüche von GROSS durchzusetzen.

4.7. Änderungen der Geschäftsführung oder der Gesellschaftsverhältnisse sowie wesentliche gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Veränderungen innerhalb der Organisationsstruktur des Auftraggebers wird der Auftraggeber GROSS unaufgefordert und zeitnah mitteilen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung durch GROSS erforderlich ist.

5. Datenschutz und Vertraulichkeit

5.1. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Wahrung der Vertraulichkeit hinsichtlich der ihm von GROSS oder Dritten überlassenen Informationen verpflichtet.

5.2. GROSS ist zur Weitergabe von Daten und Informationen des Auftraggebers im Rahmen der beauftragten Tätigkeit berechtigt und wird dabei für die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes wie in der DSGVO normiert, insbesondere für die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber überlassenen personenbezogenen Daten sorgen. Die im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen und Tätigkeiten überlassenen Daten, Informationen und Unterlagen werden ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Aufgaben und zur Rechnungsstellung genutzt sowie für Zwecke, die in direktem Zusammenhang mit diesem ursprünglichen Zweck stehen.

Die Daten dürfen auch zur Wahrung berechtigter eigener Interessen, insbesondere aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder unternehmensinterner Verpflichtungen, genutzt werden. GROSS ist berechtigt, die anvertrauten Daten im Rahmen der Auftragserteilung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die Weitergabe, Speicherung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Dritte wird nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Davon ausgenommen ist die Weitergabe an Versicherer und sonstige Dritte, deren Einbeziehung zur Erbringung der Dienstleistung durch GROSS notwendig ist.

5.3. Sofern eine Zustimmung der Betroffenen (z. B. der Mitarbeiter des Auftraggebers) zur Weitergabe, Speicherung oder Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Datenverarbeitung erforderlich ist, wird der Auftraggeber für die Beschaffung und Weiterleitung der Zustimmung an GROSS Sorge tragen, sofern dies nicht zwingende Gründe in der Person des von der Datenverarbeitung Betroffenen oder gesetzliche Bestimmungen verbieten.

5.4. GROSS und der Auftraggeber sind jeweils im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Stillschweigen über alle Tatsachen verpflichtet, die in Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung offenbart werden oder die jeweils der anderen Partei sonst wie zur Kenntnis gelangen, sofern es sich nicht um allgemein bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen handelt.

5.5. GROSS ist zur Aufnahme und Nutzung der Daten in EDV Systemen sowie zur Aufnahme und Nutzung von Informationen über die Vermittlungsdienstleistungen und die für den Auftraggeber zu vermittelnden oder bereits vermittelten Versicherungsverträge mit dem zugehörigen Versicherer und Vertragsdaten in gemeinsamen Datenbanken berechtigt, um die Anliegen des Auftraggebers im Rahmen der Durchführung von Vermittlungsdienstleistungen und der Antrags- und Vertragsabwicklung und folgenden Betreuung wie Schadenerledigungen schnell, effektiv, korrekt und kostengünstig bearbeiten zu können.

Die Nutzungsberechtigung beinhaltet auch die Veröffentlichung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, im Rahmen von laufenden Gerichtsverfahren und bei staatlichen Auskunftsersuchen. Soweit davon personenbezogene Daten betroffen sind, werden gegebenenfalls erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligungen gesondert eingeholt.

6. Kommunikation, elektronische Kommunikation, Nutzungs- und Urheberrechte

6.1. GROSS wird auf allen möglichen Kommunikationswegen die jeweils zuletzt bekannten Adressen bzw. Zustelladressen des Auftraggebers verwenden.

6.2. GROSS setzt bei der elektronischen Übermittlung von Nachrichten (E-Mail) EDV-Systeme einschließlich sogenannter Spam-Filter zur Abwehr von unerwünschten Nachrichten ein. Daher übernimmt GROSS keine Gewähr für den vollständigen Zugang per E-Mail an GROSS versandte Nachrichten.

6.3. Für die Aufrechterhaltung aller technischen Voraussetzungen und Zugangsleistungen für die berechtigte Nutzung von durch GROSS bereitgestellte Webseiten und Programme ist der Auftraggeber verantwortlich.

6.4. GROSS ist berechtigt, Logos und Wortmarken des Auftraggebers als Referenz zu nennen; der Auftraggeber erteilt hiermit widerruflich seine Zustimmung. Dessen Rechte bleiben unberührt, die Zustimmung zur Platzierung des Logos, der Wortmarke oder der anderen urheber- oder markenrechtlich geschützten Informationen auf den Webseiten von GROSS beinhaltet kein darüber hinaus gehendes Nutzungs- und Miturheberrecht seitens GROSS.

6.5. Der Auftraggeber anerkennt, dass jedes von GROSS erstellte Versicherungskonzept, insbesondere die Risikoanalyse und das Deckungskonzept, ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung von GROSS.

7. Vergütung

7.1. Für die Vermittlung von Versicherungsprodukten erhält GROSS eine angemessene Vergütung. GROSS ist berechtigt, für Dienstleistungen gegenüber dem Versicherer oder Risikoträger, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erbracht werden, eine gesonderte Vergütung von diesem zu erhalten.

7.2. Zusätzlich zur Vergütung für Versicherungsmaklerdienstleistungen im Sinne des Punktes 7.1 kann GROSS gegenüber dem Auftraggeber weitere Kosten, z. B. in Form einer Gebühr für sonstige Dienstleistungen in Höhe von € 160,00 exkl. Ust. pro Stunde geltend machen und in Rechnung stellen, wobei Leistungen in 15 Minuten-Schritten verzeichnet werden.

8. Haftung und Schadenersatz

GROSS wird die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Versicherungsmaklers ausüben und leistet Schadenersatz, ausschließlich nach den folgenden Grundsätzen:

8.1. GROSS haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden, die sich aus einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht ergeben, unbeschränkt.

8.2. In sonstigen Fällen haftet GROSS bis zur Höhe des vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Zudem ist die Haftung bei leicht fahrlässig verursachten Schäden auf die gesetzlich festgesetzte Mindesthaftungssumme je Fall begrenzt. Der Auftraggeber wird GROSS unverzüglich informieren, soweit das vorhersehbare Risiko nach Auffassung des Auftraggebers bei Vertragsabschluss die vorstehenden Summen übersteigt.

8.3. Keine Haftung besteht seitens GROSS bei Fahrlässigkeit für nicht vorhersehbare Schäden, Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und Schäden aus entgangenem Gewinn.

8.4. Die Beschränkungen und Begrenzungen gemäß Ziffer 8.2 und 8.3 gelten nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, Schäden aus der Verletzung von schriftlich gegebenen Garantien sowie für den Ersatz von Verzugsschäden. Dies gilt auch, wenn in diesen Fällen und nach diesen Bedingungen für Dritte gehaftet wird.

8.5. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht, nicht einwandfrei oder nicht rechtzeitig und befindet er sich mit der Nachholung in Verzug, so wird GROSS von den korrespondierenden Leistungsverpflichtungen frei und kann einen angemessenen Schadenersatz verlangen oder eine angemessene Nachfrist zur vollständigen Erfüllung setzen, mit der Androhung der fristlosen Kündigung, falls die Nachfrist fruchtlos verstreicht.

8.6. GROSS haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen und sonstigen Informationen sowie wegen Mängeln oder Fehlern, die erbrachte Dienstleistungen und erstellte Gutachten aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Informationen des Auftraggebers aufweisen.

8.7. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur binnen einer Frist von 36 Monaten geltend gemacht werden, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs und der Kenntnis des Anspruchsberechtigten von den anspruchsbegründenden Tatsachen. Das Recht auf die Einrede der Verjährung bleibt unberührt.

8.8. Sämtliche vorhergehend beschriebenen Haftungseinschränkungen werden in Verbrauchergeschäften nicht zur Anwendung gebracht.

9. Sonstiges

9.1. Mündliche Zusagen, mündliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie der im Rahmen der Geschäftsbeziehung geschlossenen Verträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch GROSS. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung vorliegender Schriftformklausel.

9.2. Für die Aufträge, ihre Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

9.3. Gerichtsstand ist Wien, insofern nicht zwingendes Recht einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.

9.4. Sollten einzelne Regelungen oder Teile unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Soweit dadurch eine Vertragslücke entstehen sollte, ist die unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame zu ersetzen, die der GROSS die Erfüllung des unter Punkt 2 definierten Vertragsgegenstandes wirtschaftlich am ehesten ermöglicht.

9.5. Die von GROSS ausverhandelten Sonderbedingungen, Sonderklauseln, Maklerklauselpakete, Sonderdeckungen, individuelle Kündigungsmöglichkeiten, etc. die Sie über GROSS ursprünglich bei Vertragsabschluss/Polizzierung erhalten haben, erlöschen mit Widerruf der Vollmacht seitens bzw. gegenüber GROSS, der Unterlassung der Ausstellung einer Vollmacht für die weitere Betreuung durch GROSS oder mit Betreuung eines über GROSS abgeschlossenen Vertrages durch einen anderen Versicherungsmakler (stillschweigender Widerruf der Vollmacht).

10. Informationen zum Versicherungsmakler

GROSS Versicherungsmakler GmbH
Gregor-Mendel-Straße 50
1190 Wien
Tel.: +43 1 533 8 664
office@gross-gross.eu
www.gross-gross.eu

10.1. Der Versicherungsmakler vermittelt unabhängig von seinen oder dritten Interessen, insbesondere unabhängig vom Versicherungsunternehmen, Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsunternehmen einerseits und dem Versicherungskunden andererseits. Der vom Versicherungskunden mit seiner Interessenwahrung in privaten und/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte Versicherungsmakler ist für beide Parteien des Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.

10.2. Der Versicherungsmakler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Maklergesetzes, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem allfällig mit dem Versicherungskunden abgeschlossenen entgeltlichen Versicherungsmaklervertrag, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.

10.3. GROSS besitzt keine direkte oder indirekte Beteiligung von mindestens 10vH an den Stimmrechten oder am Kapital eines bestimmten Versicherungsunternehmens.

10.4. Kein Versicherungsunternehmen oder dessen Mutterunternehmen besitzen eine direkte oder indirekte Beteiligung von mindestens 10vH an den Stimmrechten oder am Kapital von GROSS.