5. Datenschutz und Vertraulichkeit
5.1. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Wahrung der Vertraulichkeit hinsichtlich der ihm von GROSS oder Dritten überlassenen Informationen verpflichtet.
5.2. GROSS ist zur Weitergabe von Daten und Informationen des Auftraggebers im Rahmen der beauftragten Tätigkeit berechtigt und wird dabei für die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes wie in der DSGVO normiert, insbesondere für die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber überlassenen personenbezogenen Daten sorgen. Die im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen und Tätigkeiten überlassenen Daten, Informationen und Unterlagen werden ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Aufgaben und zur Rechnungsstellung genutzt sowie für Zwecke, die in direktem Zusammenhang mit diesem ursprünglichen Zweck stehen.
Die Daten dürfen auch zur Wahrung berechtigter eigener Interessen, insbesondere aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder unternehmensinterner Verpflichtungen, genutzt werden. GROSS ist berechtigt, die anvertrauten Daten im Rahmen der Auftragserteilung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die Weitergabe, Speicherung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Dritte wird nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Davon ausgenommen ist die Weitergabe an Versicherer und sonstige Dritte, deren Einbeziehung zur Erbringung der Dienstleistung durch GROSS notwendig ist.
5.3. Sofern eine Zustimmung der Betroffenen (z. B. der Mitarbeiter des Auftraggebers) zur Weitergabe, Speicherung oder Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Datenverarbeitung erforderlich ist, wird der Auftraggeber für die Beschaffung und Weiterleitung der Zustimmung an GROSS Sorge tragen, sofern dies nicht zwingende Gründe in der Person des von der Datenverarbeitung Betroffenen oder gesetzliche Bestimmungen verbieten.
5.4. GROSS und der Auftraggeber sind jeweils im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Stillschweigen über alle Tatsachen verpflichtet, die in Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung offenbart werden oder die jeweils der anderen Partei sonst wie zur Kenntnis gelangen, sofern es sich nicht um allgemein bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen handelt.
5.5. GROSS ist zur Aufnahme und Nutzung der Daten in EDV-Systemen sowie zur Aufnahme und Nutzung von Informationen über die Vermittlungsdienstleistungen und die für den Auftraggeber zu vermittelnden oder bereits vermittelten Versicherungsverträge mit dem zugehörigen Versicherer und Vertragsdaten in gemeinsamen Datenbanken berechtigt, um die Anliegen des Auftraggebers im Rahmen der Durchführung von Vermittlungsdienstleistungen und der Antrags- und Vertragsabwicklung und folgenden Betreuung wie Schadenerledigungen schnell, effektiv, korrekt und kostengünstig bearbeiten zu können.
Die Nutzungsberechtigung beinhaltet auch die Veröffentlichung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, im Rahmen von laufenden Gerichtsverfahren und bei staatlichen Auskunftsersuchen. Soweit davon personenbezogene Daten betroffen sind, werden gegebenenfalls erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligungen gesondert eingeholt.